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Kann ich die Steuererklärung gleich am Anfang des Folgejahres machen?

Nachdem das Jahr frisch abgeschlossen ist, liegt es nahe, die finalen Zahlen mit Visual Steuer für die Steuererklärung abzurufen. Ab jetzt gibt es den vollständigen PDF-Bericht, der für den Abgleich nötig ist, um das Jahr freischalten zu können. Wir empfehlen aber, mit der Abgabe der Steuererklärung noch etwas zu warten.

Sie können gern das Jahr frühzeitig freischalten und in den Zahlen stöbern, aber das BMF (Bundesministerium der Finanzen) macht häufig am Anfang des Jahres mehrere "Änderungsveröffentlichungen", die die Verwaltungspraxis zu neuen gesetzlichen oder steuerlich relevanten Sachverhalten konkretisieren. Das kann sich auf die Steuererklärung auswirken. Diese Änderungen werden in Form von BMF-Schreiben veröffentlicht und sollten vor der finalen Abgabe der Steuererklärung berücksichtigt werden. Wir versuchen, auf diese Änderungen zeitnah zu reagieren und entsprechende Updates in Visual Steuer bereitzustellen.

Erfolgte Anpassungen für das Steuerjahr 2025

Durch die weggefallene Verlustverrechnungsbegrenzung sind die folgenden beiden Zeilen im Formular zur Steuererklärung weggefallen:

  • Anlage KAP Zeile 21 (Summe der Einkünfte aus Stillhalterprämien und Gewinnen aus Termingeschäften)
  • Anlage KAP Zeile 24 (Verluste aus der Veräußerung eines Termingeschäfts)

Die Verluste aus Veräußerungen von Termingeschäften sind entsprechend in Anlage KAP Zeile 19 mit erfasst. Sie müssen selbst nichts weiter tun, da Visual Steuer je nach Jahr automatisch die Berechnungen anpasst.